Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit
Krankenfahrten in Folge eines Arbeitsunfalls, oder bei einer anerkannten Berufskrankheit, werden von Ihrer Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen. Sie müssen hierbei keinerlei Zuzahlungen leisten, die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft übernommen.
Wir benötigen dafür nur die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem behandelden Arzt.