Covid-19: Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") im Taxi / Mietwagen
In Schleswig-Holstein besteht für Kundinnen und Kunden die Pflicht, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich Taxen/Mietwagen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ausgenommen von dieser Pflicht ist hier das Personal im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Taxifahrer.
IHRE, und unsere Gesundheit sind uns wichtig!
Bitte steigen Sie daher, wenn möglich, im Fahrzeug hinten ein. Unsere Fahrzeuge sind mit Trennwänden ausgestattet.
Sollten Sie auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, tragen Sie bitte einen Mund-Nasenschutz.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass unser Fahrpersonal während der Fahrt keinen Mund- Nasenschutz trägt,
da wir von der "Maskenpflicht" befreit sind.
Bleiben Sie gesund!