Genehmigung der Krankenfahrt durch die Krankenkasse

Damit eine Kostenübernahme der Krankenkassen erfolgen kann, muss die vom Arzt ausgestellte Verordnung vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.


Hierbei sind einige Dinge zu berücksichtigen:

 

Beförderungsfälle, die vorab keiner Genehmigung bedürfen:

  • Voll- oder teilstationäre Behandlungen (Einlieferung und Entlassung bei Krankenhausaufenthalten)

  • Ambulante Operationen, die einen stationären Aufenthalt vermeiden

  • Arbeitsunfälle

Fahrten zu einer "ambulanten Behandlung" übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch in "Ausnahmefällen", und nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung.

 

Zu den Ausnahmefällen gehören in der Regel:

  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweisen mit den Buchstaben aG (außergewöhnlich gehbehindert),H (besonders hilfsbedürftig) oder B (blind)

  • Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3

  • Patienten, die Serienfahrten zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie benötigen.

  • Dialyse-Patienten

Wie in der Apotheke, müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt. Es sei denn, Sie haben bereits einen Befreiungsausweis für Zuzahlungen.

 

Bei Serienfahrten kommt es, je nach Krankenkasse, zu einer unterschiedlichen Auslegung bezüglich des Eigenanteils. Einige erheben für jede Fahrt jeweils einen Eigenanteil, und andere nur für die erste und die letzte Fahrt der gesamten Serienbehandlung.

 

Sie sind Privat krankenversichert? Dann ist eine direkte Abrechnung mit Ihrer PKV nicht möglich. Selbstverständlich können Sie von uns aber eine Rechnung für die durchgeführten Fahrten bekommen. Diese können Sie dann bei Ihrer PKV einreichen, damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen.